Die Erdbestattung gehört zu den ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung. Der Verstorbene wird dabei in einem Sarg beigesetzt, entweder in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte, je nach individuellen Wünschen und Gegebenheiten.
Eine Reihengrabstätte wird vom Friedhof zugeteilt und ist ausschließlich für die Beisetzung des Verstorbenen bestimmt. Die Ruhefrist kann hierbei nicht verlängert werden.
Eine Wahlgrabstätte bietet mehr Flexibilität, da sie individuell ausgewählt werden kann. Sie kann als Einzel- oder Doppelgrabstelle genutzt werden, erlaubt mehrere Beisetzungen und bietet die Möglichkeit, die Ruhefrist zu verlängern.
In der Regel findet die Beisetzung auf dem Friedhof am Wohnsitz des Verstorbenen statt. In Ausnahmefällen kann jedoch auch ein Friedhof an einem anderen Ort gewählt werden.
Ein Friedhof ist nicht nur ein Ort der letzten Ruhe, sondern auch ein Ort der Trauer und Erinnerung. Angehörige und Hinterbliebene können diesen Ort gestalten und jederzeit aufsuchen, um dem Verstorbenen nah zu sein und Trost zu finden.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine ausführliche Beratung zur Erdbestattung und den individuellen Möglichkeiten.
